„Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg müssen künftig gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers.“ https://www.bmvi.de(Quelle: ) So lautet die Vorschrift, die seit dem 01.10.2017 verpflichtend ist. Es sind also nicht nur […]