Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle

Kennzeichnungspflicht von Flugmodellen

„Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg müssen künftig gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers.“ https://www.bmvi.de(Quelle: )

So lautet die Vorschrift, die seit dem 01.10.2017 verpflichtend ist. Es sind also nicht nur Drohnen und Copter betroffen, sondern alle Fluggeräte über 250g.

Problem ist, dass viele Modelle kaum eine gerade Fläche haben. Meine Syma X8HW ist auch so ein rundes Model. Also habe ich überlegt, und bin auf die Klett-Punkte von 3M gekommen. Zum einen halten sie wirklich bombenfest, und zum anderen kann man die Plakette bei Bedarf auch auf einer anderen Drohne anbringen.

Ich habe mich für eine schlichte Alu-Plakette entschieden, die ich problemlos und ohne sie zu verbiegen an der X8HW anbringen konnte.

Ich finde die Lösung praktikabel und stylisch. Hat schon fast etwas von einem Kfz-Kennzeichen. 🙂

Kennzeichnungspflicht von Flugmodellen

Adress-Plakette an einer Syma X8HW

Kennzeichnungspflicht von Flugmodellen

Adress-Plakette an einer Syma X8HW

Klett-Punkte von 3M

Die Klett-Punkte von 3M

Kennzeichnungspflicht von Flugmodellen

Die Klett-Punkte gleichen durch ihre Höhe Rundungen von Coptern aus.

Sicher gibt es auch andere Lösungen, aber so spare ich mir Kleber am Copter und kann die Plakette mehrfach verwenden. So kann man die Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle erfüllen, ohne die Flugeigenschaften zu beeinflussen oder Werkzeug in die Hand nehmen zu müssen.

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